Pfefferspray Pistole Jet Protector JPX 2 Gen1, schwarz (ohne Laser)
Details:
Größe: 18,5 cm x 8,8 cm x 3,5 cm
Gewicht: 350g
Material: schlagzäher Polymer-Kunststoff
Abzugssystem: Spannabzug mit automatischer Umschaltung
Einsatzreichweite: 1,5 - 7 Meter
Strahlgeschwindigkeit: 120 m/s
Reizstoffkonzentration: 10% OC (Oleoresin Capsicum)
Einsatztemperatur: -20°C bis +80°C
Inhalt: 2 Ladungen pro Magazin
Garantie: 2 Jahre
Schweizer Qualitätsprodukt
Artikelbeschreibung:
Die Modelle der JPX Jet Protector Serie von der Schweizer Marke PIEXON bieten Ihnen besonders für zuhause und für unterwegs Sicherheit. Der JPX Jet Protector ist eine der weltweit modernsten und effektivsten Pfefferspraypistolen. Der Reizstoff Oleoresin Capsicum wird in 10%iger Konzentration verwendet, was wesentlich wirkungsvoller als ein Pfefferspray ist. Durch die Pistolenform und die offene Visierung ist ein präzises Schießen möglich.
Features
- Pfefferspray-Pistole mit 2 hochkonzentrierten Pfeffersprayladungen
- Zielsicher bis zu 7 Meter
- Patentiertes Antriebssystem für eine einwandfreie Funktion ohne Druckverlust
- Schnelles Nachladen durch den einfachen Wechsel des Aufschubmagazins
- Magazine separat erhältlich
- Keine Ablenkung des Strahls auch bei extremen Wetterbedingungen
- Jederzeit und in jeder Position zuverlässig einsatzbereit
- Automatischer Wechsel zur zweiten Ladung
- Für Links- und Rechtshänder geeignet
- Mit Laser
Nur zur Tierabwehr verwenden!
(D) Der Jet Protector JPX darf in Deutschland nur zur Tierabwehr eingesetzt werden und unterliegt bei diesem Verwendungszweck nicht dem deutschen Waffenrecht. Erwerb, Besitz und Führen sind erlaubnisfrei. Es wird kein Waffenschein benötigt. Verkauf ab 18 Jahren. ACHTUNG nur in verbindung mit den Reizstoffkartuschen!! Bei verwendung der Trainingskartuschen verwandelt sich der JPX durch die geänderte Treibladung / Verwendungszweck in eine Anscheinswaffe somit ist das FÜHREN VERBOTEN und der JPX mit Laser wird zum verbotenen Gegenstand!!
(AT) In Österreich frei ab 18 Jahren. Waffe i.S. des § 1 WaffG 1996, BGBI. 1 Nr. 12/1997. gilt für Version ohne Laser! Mit Laser muss bitte jeder Käufer selbst prüfen!
(CH) in der Schweiz zählt der JPX als Waffe i.S. von Art. 4 Abs. 1 lit. a Waffengesetz. Der Erwerb ist nur mit einem gültigen Waffenerwerbschein gemäss Art. 8 Abs. 1 WG möglich. Für das Tragen des Gerätes ist eine Tragbewilligung gemäss Art. 27 WG nötig. Die JPX Magazine gelten als pyrotechnischer Gegenstand zu gewerblichen Zwecken und sind für Personen ab 18 Jahren frei erwerbbar. Der optionale integrierte Ziellaser ist gemäss Art. 4 WG ein Waffenzubehör und im Zivilmarkt verboten.
ACHTUNG JEDER KÄUFER IST SELBST VERANTWORTLICH SICH BEI EINEM ANWALT / BEHÖRDE VOR DFEM KAUF ÜBER DIE RECHTLICHEN ASPEKTE / GESETZE IN SEINEM LAND ZU INFORMIEREN! WIR SIND KEINE RECHTSBERATUNG - ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR / HAFTUNG / GARANTIE AUF GÜLTIGKEIT DA SICH DIE GESETZLICHE LAGE VON ZEIT ZU ZEIT ÄNDERT!!