Händler Anmeldung

RAM-SHOP24 bietet Gewerbetreibenden, allen voran Spielfeldern, Ladenlokalen, Onlineshops und Event-Veranstaltern,
die Möglichkeit zu Großhandelspreisen das gesamte Angebot und alle Dienstleistungen zu nutzen, auch und speziell im Onlineshop.

So einfach geht es:

1. Für Fragen / Anmeldung in unserem Händlerbereich erreichen Sie uns gerne jederzeit Telefonisch unter 06106-259 0 110
oder schicken Sie uns eine Email.

2. Wir teilen Ihnen die Adresse unseres B2B Shops mit.

3. Melden Sie sich dort als Händler an und übermitteln Sie uns Ihren Gewerbenachweis & falls vorhanden Ihre WHL.
(Bitte beachten Sie, dass wir nur an Händler verkaufen die tatsächlich in diesem Bereich tätig sind!

4. Nach prüfung der Unterlagen werden Sie umgehend freigeschaltet und können mit Ihren Einkäufen beginnen.
Bitte beachten Sie das Wir Waffen nur an Händler mit gültiger WHL verkaufen. Ohne WHL können
Sie trotzdem einen großen Teil unseres Sortiments einkaufen für den keine WHL benötigt wird.

Herzlichst
Ihr


RAM-SHOP24 B2B Team

 

Hinweise

Preise
Bis zur E-Mail der bestätigten Freischaltung, sehen sie Endkundenpreise im Onlineshop. Erst nach Freischaltung durch uns, sehen Sie im angemeldeten Zustand ihre netto Händlerpreise.

Waffenhandel
Die Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen (WHL) fügen Waffenhändler bitte der Gewerbeanmeldung bei. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das zum gewerblichen Handel mit Markierern die behördliche Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen vorliegen muss!

Altersnachweis
Sollten Sie keine WHL besitzen und trotzdem Schusswaffen bei uns erwerben wollen, z.B. zu Ausstellungszwecken oder dem Eigenbedarf, ist ein Altersnachweis erforderlich. 
Siehe auch:  Wie erbringe ich einen Altersnachweis

Paintballbezug
Unsere Händlerpreise stehen nur Paintball-Fach-Händlern/Spielfeldbetreibern/Veranstaltern zur Verfügung. Sollte dieser fachliche Bezug nicht deutlich aus Gewerbenachweis/WHL ersichtlich sein, so erklären Sie uns bitte formlos schriftlich Ihren Bezug zum Paintball Sport (Betriebserklärung).

Versagung
Jede Anfrage unterliegt einer Prüfung.
Bei fehlendem Fachbezug, fehlerhaften, gefälschten oder unvollständigen Unterlagen, wird eine Freischaltung NICHT erteilt.
Die Freischaltung wird rückgängig gemacht, wenn diese Umstände zu einem späteren Zeitpunkt eintreten oder erkannt werden.